Ein Kind zu erwarten ist keine leichte Aufgabe!
Deshalb hast du das Recht auf Mutterschaftsurlaub!
Etwa 7 Wochen vor dem Entbindungstermin sollte die Krankenkasse durch eine Bescheinigung des Arztes über die Schwangerschaft informiert werden.
So ist die Zahlung des Mutterschaftsgeld gesichert.
Die gesetzliche Dauer des Mutterschaftsurlaubs beträgt 14 Wochen insgesamt, in zwei Phasen:
1. Pränatal
2. Postnatal
Nach der Mutterschutzfrist ist es möglich eine Elternzeit zu nehmen.
Diese kann bis zu 36 Monate betragen.
Diese Elternzeit kann von beiden Eltern beansprucht werden und bis zum achten Lebensjahr des Kindes geplant werden.
Und keine Panik wegen deiner beruflichen Karriere!
Wenn du zurückkehrst, wirst du die gleiche oder eine ähnliche Position finden.
Deshalb hast du das Recht auf Mutterschaftsurlaub!
Etwa 7 Wochen vor dem Entbindungstermin sollte die Krankenkasse durch eine Bescheinigung des Arztes über die Schwangerschaft informiert werden.
So ist die Zahlung des Mutterschaftsgeld gesichert.
Die gesetzliche Dauer des Mutterschaftsurlaubs beträgt 14 Wochen insgesamt, in zwei Phasen:
1. Pränatal
2. Postnatal
Nach der Mutterschutzfrist ist es möglich eine Elternzeit zu nehmen.
Diese kann bis zu 36 Monate betragen.
Diese Elternzeit kann von beiden Eltern beansprucht werden und bis zum achten Lebensjahr des Kindes geplant werden.
Und keine Panik wegen deiner beruflichen Karriere!
Wenn du zurückkehrst, wirst du die gleiche oder eine ähnliche Position finden.
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