Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben.
Sie ist eindeutig und dient zu Abwicklung aller Verwaltungsvorgänge innerhalb der Steuerbehörde.
Es gibt 2 (bald 3) verschiedene Personenkennziffern: die Steuer-Id, die Wirtschafts-Id (ab 2021) und die UST.-Id.
Je nach Bundesland ist die Steuernummer unterschiedlich zusammengesetzt.
Sie wurde für die Angabe nach dem ELSTER-Verfahren entwickelt.
Sie besteht aus 10/11 Ziffern im Standardschema und 13 Ziffern für das Bundesschema.
2008 wurde diese Steuer-Id eingeführt.
Sie bleibt auch bei Umzug gültig.
Sie ist eindeutig und dient zu Abwicklung aller Verwaltungsvorgänge innerhalb der Steuerbehörde.
Es gibt 2 (bald 3) verschiedene Personenkennziffern: die Steuer-Id, die Wirtschafts-Id (ab 2021) und die UST.-Id.
Je nach Bundesland ist die Steuernummer unterschiedlich zusammengesetzt.
Sie wurde für die Angabe nach dem ELSTER-Verfahren entwickelt.
Sie besteht aus 10/11 Ziffern im Standardschema und 13 Ziffern für das Bundesschema.
2008 wurde diese Steuer-Id eingeführt.
Sie bleibt auch bei Umzug gültig.
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