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Ein Teilzeitjob und ein Mini-Job sind beides Arten von Teilzeitbeschäftigung, jedoch gibt es einige Unterschiede in Bezug auf die Sozialabgaben und Ansprüche.
Ein Mini-Jobber muss nur in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, während Teilzeitbeschäftigte darüber hinaus auch kranken- und pflegeversichert sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

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