"Compact"-Verbot: Wie geht es weiter?

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorerst ausgesetzt. Die endgültige Entscheidung steht aber noch aus. Das Gericht teilte nach einer ersten Prüfung mit, dass die Erfolgsaussichten der Klage offen seien. Noch könne nicht abschließend beurteilt werden, ob "Compact" sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

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00:00Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des rechtsextremistischen
00:05Kompakt-Magazins im Eilverfahren vorerst ausgesetzt. Die endgültige Entscheidung steht
00:11aber noch aus. Das Gericht teilte nach einer ersten Prüfung mit, dass die Erfolgsaussichten
00:16der Klage offen seien, noch können nicht abschließend beurteilt werden, ob Kompakt
00:20sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Bundesinnenministerin Nancy Faeser
00:25hatte das Magazin im Juli verboten. Parallel hatte es Durchsuchungen in dessen Geschäftsräumen
00:31und in Privatwohnungen gegeben. Das Ministerium begründete das Verbot damit, dass das Magazin
00:37eine verfassungsfeindliche Grundhaltung habe. Faeser bezeichnete das Magazin damals als
00:42ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Es hetze, so wörtlich, auf unsägliche
00:48Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere
00:53parlamentarische Demokratie. Gegen das Verbot reichte die von dem rechten Aktivisten Jürgen
00:58Elsässer geleitete Kompakt-Magazin GmbH beim Bundesverwaltungsgericht sowohl eine Klage
01:04als auch einen Eilantrag ein. Er hatte teilweise Erfolg. Das Magazin kann vorläufig weiter erscheinen,
01:11bis über die Klage entschieden wurde. Die beschlagnahmten Beweismittel dürfen aber weiter
01:15ausgewertet werden. Zwar gibt es demnach Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde
01:20in einzelnen Texten. Das Gericht zweifelt aber mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit
01:25daran, ob diese Textabschnitte so prägend sind, dass sie ein Verbot rechtfertigen.

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