Die Entwicklungsarbeit bei Mercedes‑Benz läuft bereits weiter, um Kundinnen und Kunden noch mehr beim automatisierten Fahren zu bieten: Höhere Geschwindigkeiten, längere Fahrzeiten ohne Eingriff der Fahrerin oder des Fahrers sowie noch mehr Komfort und Sicherheit. Je mehr Fahrzeuge automatisiert fahren, desto sicherer wird der Straßenverkehr insgesamt. Die gesetzliche Grenze für hochautomatisiertes Fahren in Deutschland liegt aktuell bei 130 km/h. Mercedes‑Benz will dieses Ziel bis Ende dieses Jahrzehnts erreichen.
Die Entwicklung berücksichtigt dabei ebenso Aspekte, die nicht direkt mit der Technologie für automatisiertes Fahren in Verbindung stehen: So hat Mercedes‑Benz als weltweit erster Automobilhersteller spezielle türkisfarbene Leuchten entwickelt, die von außen anzeigen, dass DRIVE PILOT aktiv ist. Damit könnten andere Verkehrsteilnehmer ein Level 3-Fahrzeug als solches erkennen und das Verhalten von dessen Fahrerinnen und Fahrern, die zum Beispiel ein Buch lesen, besser einordnen. Dies schafft Akzeptanz sowie Transparenz und ermöglicht einen natürlicheren Umgang mit automatisiert fahrenden Fahrzeugen. Auch Verkehrsbehörden und Polizeibeamte könnten dadurch den Systemstatus einfacher erkennen. Aktuell existiert für den Einsatz solcher „Markierungsleuchten für automatisiertes Fahren“ in Deutschland zwar noch kein Rechtsrahmen, doch erste Tests in den USA liefern bereits positive Erkenntnisse. Die Behörden der Bundesstaaten Kalifornien und Nevada haben Ende 2023 Ausnahmegenehmigungen für die Erprobung beziehungsweise den späteren Serieneinsatz dieser Technologie an Mercedes-Benz erteilt.
Die Entwicklung berücksichtigt dabei ebenso Aspekte, die nicht direkt mit der Technologie für automatisiertes Fahren in Verbindung stehen: So hat Mercedes‑Benz als weltweit erster Automobilhersteller spezielle türkisfarbene Leuchten entwickelt, die von außen anzeigen, dass DRIVE PILOT aktiv ist. Damit könnten andere Verkehrsteilnehmer ein Level 3-Fahrzeug als solches erkennen und das Verhalten von dessen Fahrerinnen und Fahrern, die zum Beispiel ein Buch lesen, besser einordnen. Dies schafft Akzeptanz sowie Transparenz und ermöglicht einen natürlicheren Umgang mit automatisiert fahrenden Fahrzeugen. Auch Verkehrsbehörden und Polizeibeamte könnten dadurch den Systemstatus einfacher erkennen. Aktuell existiert für den Einsatz solcher „Markierungsleuchten für automatisiertes Fahren“ in Deutschland zwar noch kein Rechtsrahmen, doch erste Tests in den USA liefern bereits positive Erkenntnisse. Die Behörden der Bundesstaaten Kalifornien und Nevada haben Ende 2023 Ausnahmegenehmigungen für die Erprobung beziehungsweise den späteren Serieneinsatz dieser Technologie an Mercedes-Benz erteilt.
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