In der heißen Phase des Bundestags-Wahlkampfes reihen die Spitzenkandidaten der Parteien einen Auftritt an den anderen. Doch was gibt es bei der Wahl zu beachten? Wir haben die Antworten.
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00:00In der heißen Phase des Bundestagswahlkampfes reihen die Spitzenkandidaten der Parteien einen
00:05Auftritt an den anderen. Doch was gibt es bei der Wahl zu beachten? Wir haben die Antworten.
00:16Wer wahlberechtigt ist, bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Mit dieser
00:20kann man im aufgedruckten Wahllokal abstimmen oder die Briefwahlunterlagen beantragen. Die
00:26Wahlbenachrichtigung muss spätestens bis zum 2. Februar im Briefkasten sein. Wenn sie dann noch
00:31nicht da ist, sollten Betroffene nachfragen, warum sie keine erhalten haben, um doch noch wählen zu
00:36können. Wegen verkürzter Fristen bei der vorgezogenen Wahl bleiben dieses Mal nur rund
00:46zwei Wochen für die Briefwahl. Denn Stimmzettel können erst nach dem 30. Januar gedruckt und
00:51versandt werden. Die Wahlbriefe müssen dann bis zum Abstimmungstag am 23. Februar um 18 Uhr
00:57eingehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Wahlbrief auch direkt abgeben. Die zuständige
01:03Stelle ist auf dem Umschlag aufgedruckt. Mit ihrer Erststimme votieren die Wähler für einen
01:12Kandidaten in ihrem Wahlkreis. Die Zweitstimme wird für die Liste einer Partei abgegeben. Durch
01:18eine Wahlrechtsreform entfallen nun aber die bisher üblichen Überhangs- und Ausgleichsmandate.
01:23Dadurch wird die Zahl der Abgeordneten nun auf maximal 630 beschränkt. Derzeit hat das
01:29Parlament 733 Abgeordnete. Der Bundeswahlausschuss hat Mitte Januar 41 Parteien grundsätzlich zur
01:42Wahl zugelassen. Der Großteil von ihnen muss zur Teilnahme aber noch eine weitere Hürde nehmen,
01:47sofern Parteien nicht schon im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind,
01:51müssen sie mit ihren Kandidatenvorschlägen auch eine festgelegte Zahl von Unterstützer-
01:55unterschriften einreichen. Bei der Mandatsverteilung werden in der Regel nur Parteien berücksichtigt,
02:06die mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten. Ausnahmen sind Parteien nationaler
02:11Minderheiten, etwa der Südschleswigsche Wählerverband. Ebenfalls von der 5-Prozent-Hürde
02:16ausgenommen sind Parteien, die bundesweit mindestens drei Direktmandate gewinnen. In
02:21diesem Fall zieht die Partei dann auch gemäß ihrem Zweitstimmenanteil in den Bundestag ein.
02:25Im aktuellen Bundestag profitiert davon die Linke.
02:34Ganz klar an der Spitze steht die Union. Sie wird von den Demoskopen aktuell bei 29 Prozent
02:40gesehen. Auf Platz zwei steht die AfD mit 21 Prozent. Es folgt die SPD mit 16 Prozent,
02:46vor den Grünen mit 13 Prozent. Das Bündnis Sarah Wagenknecht steht derzeit bei 7 Prozent,
02:52die FDP bei 5 und die Linke bei 4 Prozent.