Bundesarbeitsgericht entscheidet über Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Das Bundesarbeitsgericht verhandelt den Fall einer Verkäuferin, die für die Drogeriekette Müller arbeitet. Ihr wurde verboten, während der Arbeitszeit ein Kopftuch zu tragen. Die junge Frau fühlt sich dadurch diskriminiert und in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.