Arbeitsunfall: Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Egal ob innerbetrieblich, außerbetrieblich, oder auf dem Weg zur Arbeit
- ein Arbeitsunfall kann auf mangelnde Schutzvorrichtungen hinweisen.
Kurz nach dem Unfall, sollte der Arbeitnehmer von einem Arzt untersucht und behandelt werden (eine Ärzteliste liegt meist aus).
Fällt ein Arbeitnehmer länger als 3 Tage aus, muss der Arbeitgeber dies seinem Versicherungsträger innerhalb von diesen 3 Tagen anzeigen.
Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen, bei 100% des Gehalts.
Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung: für eine Dauer von maximal 78 Wochen in Höhe von 70% des Arbeitsentgelts.
Eventuell entstandene materielle Schäden, sowie mit dem Unfall in direktem Zusammenhang entstehenden Kosten (z.B. Fahrten zu ambulanten Therapiemaßnahmen) werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Egal ob innerbetrieblich, außerbetrieblich, oder auf dem Weg zur Arbeit
- ein Arbeitsunfall kann auf mangelnde Schutzvorrichtungen hinweisen.
Kurz nach dem Unfall, sollte der Arbeitnehmer von einem Arzt untersucht und behandelt werden (eine Ärzteliste liegt meist aus).
Fällt ein Arbeitnehmer länger als 3 Tage aus, muss der Arbeitgeber dies seinem Versicherungsträger innerhalb von diesen 3 Tagen anzeigen.
Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen, bei 100% des Gehalts.
Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung: für eine Dauer von maximal 78 Wochen in Höhe von 70% des Arbeitsentgelts.
Eventuell entstandene materielle Schäden, sowie mit dem Unfall in direktem Zusammenhang entstehenden Kosten (z.B. Fahrten zu ambulanten Therapiemaßnahmen) werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.
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