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Die Insolvenz ist die Unfähigkeit eines Unternehmens seine Schulden oder Verbindlichkeiten zu begleichen.

Sobald die Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung vorliegt, muss die Geschäftsführung unverzüglich die Insolvenz des Unternehmen erklären.

In Deutschland schreibt die Insolvenzordnung vor, wie eine Insolvenz vorgenommen wird und welche Vorschriften gelten.

Eine Insolvenz ist in vier Stufen gegliedert:

Stufe 1: Einleitung des Insolvenzverfahrens
Stufe 2: Durchführung des Insolvenzverfahrens
Stufe 3: Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Stufe 4: Wohlverhaltensperiode

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