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Der deutsche Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. für rechtskräftig erklärt. F. hatte von 1943 bis 1945 im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet. Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen war sie vom Landgericht Itzehoe zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. F. war dagegen in Revision gegangen

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00:00Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. für rechtskräftig erklärt.
00:07F. hatte von 1943 bis 1945 im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet.
00:14Dort hielt die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als 100.000 Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen.
00:20Etwa 65.000 starben nach Erkenntnissen von Historikern.
00:24Das KZ Stutthof war berüchtigt für eine völlig unzureichende Versorgung der Gefangenen.
00:29Die Verantwortlichen sollen sie absichtlich herbeigeführt haben, um die Gefangenen zu töten.
00:34Es gab dort auch Gaskammern und eine Genickschussanlage, in der kranke und geschwächte Gefangene systematisch getötet wurden.
00:41F. war während ihrer Arbeit im Büro des Lagerkommandanten erst 18 bis 19 Jahre alt.
00:47Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen war sie vom Landgericht Itzehoe zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
00:55F. war dagegen in Revision gegangen.
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