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Der Bundespräsident hat in normalen Zeiten fast nur repräsentative Aufgaben, zum Beispiel den Empfang von Staatsgästen. Doch in Regierungskrisen kommt ihm eine wichtige staatspolitische Rolle zu. Denn nur der Bundespräsident kann den Bundeskanzler und die Bundesminister ernennen – und auch entlassen.

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Transkript
00:00Der Bundespräsident hat in normalen Zeiten fast nur repräsentative Aufgaben,
00:05zum Beispiel den Empfang von Staatsgästen.
00:08Doch in Regierungskrisen kommt ihm eine wichtige staatspolitische Rolle zu.
00:12Denn nur der Bundespräsident kann den Bundeskanzler und die Bundesminister ernennen und auch entlassen.
00:18Erst wenn der Bundeskanzler ihnen die Entlassungsurkunde ausgehändigt hat, wird die Entlassung formell wirksam.
00:24Wenn ein Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellt und keine Mehrheit erreicht,
00:29kann der Bundespräsident außerdem auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen.
00:3421 Tage hat der Bundespräsident für diese Entscheidung Zeit.
00:38Er kann die Auflösung des Bundestages aber auch ablehnen.
00:41In diesem Fall kann er auf Antrag der Bundesregierung den Gesetzgebungsnotstand erklären.
00:46Dieser ermöglicht es der Regierung, Gesetze mit alleiniger Zustimmung des Bundesrates zu beschließen.
00:52Die Bundesregierung muss die Gesetzgebungsvorhaben dazu als dringlich einstufen,
00:57etwa wegen innerer oder äußerer Krisen.
01:00Bisher wurde diese Möglichkeit aber noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik angewandt.

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