Dreieinhalb Jahre nach einem großen Datenschutzvorfall bei Facebook können zahlreiche Betroffene nun auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte in einem Grundsatzurteil ihre Position.
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00:00Dreieinhalb Jahre nach einem großen Datenschutzvorfall bei Facebook können zahlreiche Betroffene nun auf
00:06Schadensersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkte in einem Grundsatzurteil
00:11ihre Position. Demnach kann schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten ein immaterieller
00:18Schaden sein. Weitere negative Folgen müssen nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist maßgeblich für
00:25anderer Fälle, die noch vor deutschen Gerichten liegen und auf die höchstrichterliche Klärung
00:30warteten. Denn der BGH erklärte das Verfahren zu einer sogenannten Leitentscheidung und entschied
00:37grundsätzlich über die Frage. Die Stiftung Warentest schätzt nun, dass ein Großteil der
00:42etwa sechs Millionen deutschen Opfer des Datendiebstahls Anspruch auf Schadenersatz
00:47hat. Dieser könnte allerdings niedriger ausfallen, als viele hofften. Der BGH hält etwa 100 Euro
00:54für angemessen, wenn kein weiterer Schaden entstanden ist. Keine Voraussetzung ist es,
01:00dass die erbeuteten Daten beispielsweise von Betrügern missbraucht wurden.
01:042018 und 2019 griffen Unbekannte bei Facebook Daten von Hunderten von Millionen von Nutzerinnen und
01:11Nutzern ab. Damals konnten Nutzer über die Eingabe von Telefonnummern in der Suchfunktion identifiziert
01:18werden, inzwischen ist das nicht mehr möglich. Die Unbekannten generierten millionenfach zufällige
01:23Telefonnummern und riefen über automatisierte Anfragen die Daten von Nutzern ab. Im April 2021
01:31wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet. Darunter waren auch die
01:38Daten des Klärgers in dem konkreten Fall, darunter waren auch Daten des Klärgers in dem konkreten Fall,
01:44der vom BGH verhandelt wurde. Bekannt wurden so seine Telefonnummer in Verknüpfung mit
01:50seiner Nutzeridentität. Vom Facebook-Mutterkonzern Meta forderte er Schadenersatz von mindestens
01:561000 Euro. Nach der Veröffentlichung seiner Daten würde er deutlich häufiger in betrügerischer
02:02Absicht per E-Mail, SMS und Telefon kontaktiert. Das mache ihm Sorgen, argumentierte er.