Die Bundesländer dürfen der Deutschen Fußballliga (DFL) die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied jetzt gegen die DFL. Das Urteil zur sogenannten Bremer Regelung dürfte Signalwirkung haben.
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00:00Die Bundesländer dürfen der deutschen Fußballliga, DFL, die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei
00:07Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied
00:12jetzt gegen die DFL. Es wies ihre Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bremer Regelung
00:17ab. Es geht um Spiele, bei denen besonders heftige Fankrawalle in der Stadt erwartet werden. Bremen
00:23hatte 2014 entschieden, für die höheren Kosten bei solchen Polizeieinsätzen von den Veranstaltern
00:30eine Gebühr zu fordern. Die DFL zog gegen die erste Rechnung vor Gericht, hatte aber vor dem
00:35Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg. Nun scheiterte auch die letzte Möglichkeit für
00:41die DFL, die Verfassungsbeschwerde. Das Urteil aus Karlsruhe dürfte Signalwirkung haben. Auch
00:47andere Bundesländer wollen die Mehrkosten bei Hochrisikospielen von den Veranstaltern
00:51zurückfordern. Sie warteten aber die Entscheidung des Verfassungsgerichts ab.