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Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat noch Sonntagabend den belgischen Ratsvorsitz darüber informiert, dass eine Zustimmung von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) zur EU-Renaturierung rechtswidrig wäre. Wie das Bundeskanzleramt am Montag in einer Stellungnahme gegenüber der APA mitteilte, müsse es "bei der bereits gemäß den üblichen Verfahren eingemeldeten Stimmenthaltung Österreichs bleiben". Bei Zustimmung gebe es eine Nichtigkeitsklage beim EuGH. Gewessler selbst will sich dadurch aber nicht von einer Zustimmung beim EU-Umweltrat in Luxemburg abbringen lassen. "Es gibt die in diesem Brief angesprochene Bevollmächtigung weder im österreichischen Recht, noch im europäischen Recht. Ich werde daher vorgehen, wie vorgesehen." Einer "allfälligen" Klage sehe sie gelassen entgegen, sagte sie vor dem Ratstreffen in Luxemburg gegenüber Medienvertretern.

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