Die Schuldenbremse ist einer der Knackpunkte im Haushaltsstreit der Ampel-Koalition. Bis Ende der Woche soll jetzt aber eine Grundsatzeinigung zum umstrittenen Bundeshaushalt 2025 stehen.
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00:00Die sogenannte Schuldenbremse steht seit 2011 im Grundgesetz.
00:05Sie verpflichtet Bund und Länder, Haushaltsdisziplin zu wahren.
00:09Um sie zu ändern, wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig.
00:13Konkret darf der Bund in normalen Zeiten maximal Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.
00:22Bei einer Notlage sind höhere Schulden in begrenztem Umfang erlaubt.
00:26Eine solche Notlage könnten zum Beispiel Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Ereignisse sein,
00:33die sich der Kontrolle des Staates entziehen, wie die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 oder der Ukraine-Krieg im Jahr 2022.
00:45Das Bundeskabinett und der Bundestag müssen eine außerordentliche Notlage feststellen,
00:51damit die Schuldenbremse ausgesetzt werden kann. Dafür reicht eine einfache Mehrheit.