Kurz erklärt: Die Grundmandatsklausel

  • vor 3 Monaten
Das Bundesverfassungsgericht hat der von der Ampel-Koalition geplanten Streichung der Grundmandatsklausel einen Riegel vorgeschoben. Die Regelung besagt, dass alle Parteien in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen, wenn sie drei Direktmandate gewinnen - auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde reißen.

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00:00Bei Bundestagswahlen gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Das bedeutet, eine Partei zieht nur dann in den
00:08Bundestag ein, wenn sie bundesweit mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Es gibt aber
00:15eine Ausnahme. Gewinnt eine Partei mindestens drei Direktmandate, zieht sie auf jeden Fall
00:22in Fraktionsstärke in den Bundestag ein, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde reißt. Von
00:28dieser Grundmandatsklausel profitierte 2021 die Linkspartei, die genau drei Direktmandate
00:36errang. Sie zog damals mit 39 Abgeordneten ins Parlament ein. Von der Rückkehr zu der Regelung,
00:44wie sie das Bundesverfassungsgericht nun gefordert hat, könnte auch die CSU profitieren. Weil sie
00:51nur in Bayern antritt, lag ihr Stimmenanteil auf den Bund gerechnet bei 5,2 Prozent. Sie
00:58hat 2021 aber 45 der 46 bayerischen Direktmandate gewonnen.

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