Bundesverfassungsgericht erklärt das neue Wahlrecht nur zum Teil für rechtens

  • vor 2 Monaten
Die Richter in Karlsruhe verkündeten ihr Urteil am Dienstag.

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00:00Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlreform von 2020 zum Großteil für rechtens erklärt.
00:08Man sehe keine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien,
00:12begründete die Vizepräsidentin des Gerichtes in Karlsruhe.
00:16Das gilt unter anderem für die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate.
00:20Somit werden künftig nicht mehr 734 Abgeordnete im Deutschen Bundestag sitzen,
00:26sondern nur 630.
00:28Dennoch sei eine mit der Reform beschlossene Änderung rechtswidrig,
00:32die Abschaffung der Grundmandatsklausel.
00:35Danach waren Parteien mit einem Wahlergebnis unter 5% im Bundestag vertreten,
00:40wenn sie mindestens drei Direktmandate bekommen haben.
00:44Gegen die Abschaffung dieser Regelung hatten die CSU und die Linkspartei geklagt.
00:49Sie fürchteten, dass sie künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sein könnten.

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