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Der mutmaßlich von einem syrischen Geflüchteten begangene Messeranschlag in Solingen hat die Debatte über eine härtere Migrationspolitik neu entfacht. Abschiebungen in Länder wie Syrien oder Afghanistan sind jedoch nicht ohne weiteres möglich.

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00:00Der mutmaßlich von einem syrischen Geflüchteten begangene Messeranschlag in Solingen hat die
00:06Debatte über eine härtere Migrationspolitik neu entfacht. Abschiebungen in Länder wie Syrien
00:11oder Afghanistan sind jedoch nicht ohne weiteres möglich. Wegen des anhaltenden Bürgerkriegs und
00:19drohender Anschläge sind Abschiebungen nach Syrien derzeit ausgesetzt, ebenso wie nach
00:23Afghanistan. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist bei seinen Asylentscheidungen
00:28daran gebunden, dass das Auswärtige Amt beide Länder quasi zu No-Go-Areas erklärt hat. Menschen
00:34aus diesen Ländern genießen in Deutschland einen sogenannten subsidiären Schutzstatus
00:39unterhalb der Anerkennung als Asylberechtigter. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen,
00:46denen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und die den Schutz ihres
00:51Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können, etwa wegen der Gefahr durch Krieg und Terror.
00:57Betroffene dürfen in Deutschland bleiben, zunächst für ein Jahr, eine Verlängerung
01:01ist aber möglich. Allerdings genießen sie nicht alle Rechte anerkannter Asylbewerber,
01:05etwa beim Familiennachzug. Zwar gibt es keine direkten Abschiebungen nach Syrien,
01:13wohl aber in europäische Länder, die am sogenannten Dublin-Verfahren teilnehmen. Demnach
01:19müssen Asylverfahren in dem EU-Land stattfinden, in dem die Geflüchteten zuerst einreisten.
01:24Dorthin könnte also abgeschoben werden. Der Tatverdächtige von Solingen hätte nach
01:32Bulgarien abgeschoben werden sollen. Die zuständigen Behörden unternahmen jedoch
01:36nur einen Versuch, den Mann in seiner Flüchtlingsunterkunft anzutreffen.
01:40Vergeblich. Als Konsequenz musste ihm subsidiärer Schutz gewährt werden.
01:54Untertitel der Amara.org-Community

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