Wahlrecht: Ampel muss nachsitzen - Grundmandatsklausel bleibt

  • vor 3 Monaten
Die Ampel-Koalition muss ihre umstrittene Reform des Wahlrechts nachbessern: Das Bundesverfassungsgericht hat einen entscheidenden Teil der Reform gekippt. Die Richter erklären die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Mit dem zweiten Knackpunkt der Wahlrechtsreform haben die Karlsruher Richter kein Problem.

Category

🗞
News
Transcript
00:00Die Ampel-Koalition muss ihre umstrittene Reform des Wahlrechts nachbessern.
00:06Das Bundesverfassungsgericht hat einen entscheidenden Teil der Reform gekippt.
00:12Die Richter erklärten die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar
00:18mit dem Grundgesetz.
00:19SPD, FDP und Grüne wollten diese Regelung streichen.
00:25Sie sieht vor, dass eine Partei auch dann ins Parlament einziehen kann, wenn sie die
00:305-Prozent-Hürde nicht erreicht, nämlich dann, wenn sie mindestens drei Direktmandate
00:35gewinnt.
00:36Nur dank dieser Grundmandatsklausel schaffte es Die Linke nach der Bundestagswahl 2021
00:43in den Bundestag.
00:45Die CSU, die in Bayern zwar besonders viele Direktmandate gewinnt, bundesweit aber an
00:52der 5-Prozent-Hürde schrammt, wäre von einer Abschaffung dieser Klausel womöglich
00:57ebenfalls betroffen.
00:58Mit dem zweiten Knackpunkt der Wahlrechtsreform haben die Karlsruher Richter kein Problem.
01:04Sie betrifft die Überhang- und Ausgleichsmandate.
01:08Diese sorgen für einen aufgeblähten Bundestag, was die Ampel-Koalition stoppen will.
01:14Überhangmandate bekommt eine Partei bislang dann, wenn sie dank vieler Erststimmen mehr
01:20Wahlkreise gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze zustehen.
01:26Um die Sitzverteilung proportional zu halten, bekommen andere Parteien Ausgleichsmandate,
01:32so wird das Parlament immer größer.
01:35Nach den Plänen der Ampel sollen die Sitze im Bundestag in Zukunft komplett anhand des
01:41Zweitstimmen-Verhältnisses vergeben werden.
01:44Wahlkreisgewinner ziehen also nur dann ins Parlament ein, wenn ihr Mandat von dem Kontingent
01:50gedeckt ist.
01:52Von dieser Neuregelung ist insbesondere die CSU betroffen, die besonders viele direkt
01:58gewählte Abgeordnete stellt.

Empfohlen