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Nach dem früher üblichen Prozedere stünden der AfD-Fraktion im Bundestag drei Vorsitze von Parlamentsausschüssen zu – doch die anderen Parteien ließen die AfD-Kandidaten immer wieder durchfallen. Das ist auch rechtens, hat jetzt das Bundesverfassungsgericht geurteilt.

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00:00Niederlage für die AfD in Karlsruhe. Nach dem früher üblichen Prozedere stünden der AfD-Fraktion
00:07im Bundestag drei Vorsitze von Parlamentsausschüssen zu. Doch die anderen Parteien ließen die AfD-Kandidaten
00:13immer wieder durchfallen. Das ist auch rechtens, hat jetzt das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
00:19Die Rechte einer Bundestagsfraktion seien nicht dadurch verletzt, dass sie keinen Vorsitzenden
00:24stellt, entschieden die Karlsruher Richter. Ausschussvorsitzende bereiten Sitzungen der
00:29Ausschüsse vor, berufen sie ein und leiten sie. Zwar hat die AfD mit Stephan Brandner bereits einmal
00:35den Vorsitzenden des Rechtsausschusses gestellt, doch 2019 wurde Brandner wieder abgewählt. Nach
00:41der Bundestagswahl 2021 fielen alle AfD-Kandidaten durch. Dagegen hatte die Partei geklagt.

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